Die Stadt Gießen hat vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Sie muss Radfahrer auf dem Anlagenring nun anders schützen als geplant. Und es bleibt die Frage des örtlichen Klimaschutzes. Der geplante Gießener Verkehrsversuch ist rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gekommen. Er bestätigt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen, gegen den die Stadt Gießen Beschwerde erhoben hatte. Diese Beschwerde hat der VGH nun verworfen. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. Die Stadt hat gerade den letzten Teil des Umbaus auf den Weg gebracht. Sie wollte von September an den Anlagenring so gestalten, dass nur auf den beiden äußeren Fahrstreifen Autos gegen den Uhrzeigersinn fahren könnten.
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