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Gericht bestätigt Diagonalsperren im Nordend - Die Poller an der Cronstettenstraße/Ecke Frauensteinplatz können bleiben

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Verkehrsführung im Gebiet Cronstettenstraße, Falkensteiner Straße und Humbrachtstraße abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Diagonalsperren und der begleitenden Beschilderung zur Sicherung der Verkehrs- und Schulwegsicherheit.


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